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   BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78   

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BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1978 - 1 B 38.78 (https://dejure.org/1978,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464 (Ls.)
  • DVBl 1978, 886
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Danach wird es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung entsprechen, die einem Ausländer aus einem Entwicklungsland zur Aufnahme einer Berufsausbildung erteilte Aufenthaltserlaubnis bis zum Abschluß der Ausbildung zu verlängern, wenn nicht im Einzelfall entsprechend gewichtige öffentliche Interessen entgegenstehen (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -).

    Sie entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -) Abgesehen davon kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß für den Kläger nicht allein deswegen, weil die ihm von der Ausländerbehörde in Kassel zuletzt erteilte, bis zum 4. November 1975 befristete Aufenthaltserlaubnis keine weiteren Einschränkungen enthielt, ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen wurde, nach Ablauf der Frist für eine neue, langjährige Ausbildung eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

    Die Ausländerbehörde hat aber nicht dadurch für den Kläger eine berechtigte Erwartung, ihm werde noch eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, begründet, daß sie seine Ausreisepflicht während dieses Verwaltungsrechtsstreits nicht zwangsweise durchgesetzt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Wie ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist, hat die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen, ob ihre Ermessensfreiheit wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - BVerwG 1 B 85.72 - [DVBl. 1973, 699], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Sie entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -, vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 -) Abgesehen davon kann nicht ernstlich zweifelhaft sein, daß für den Kläger nicht allein deswegen, weil die ihm von der Ausländerbehörde in Kassel zuletzt erteilte, bis zum 4. November 1975 befristete Aufenthaltserlaubnis keine weiteren Einschränkungen enthielt, ein Vertrauenstatbestand dahin geschaffen wurde, nach Ablauf der Frist für eine neue, langjährige Ausbildung eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Im Rahmen dieses grundsätzlich weiten Ermessens hat sie eine Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes vorzunehmen und dabei zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten zu berücksichtigen (Urteile vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 7.69 - [BVerwGE 38, 90 [91]] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - [BVerwGE 42, 148 [567]]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Im Rahmen dieses grundsätzlich weiten Ermessens hat sie eine Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen des Ausländers an einem Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes vorzunehmen und dabei zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten zu berücksichtigen (Urteile vom 29. April 1971 - BVerwG 1 C 7.69 - [BVerwGE 38, 90 [91]] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - [BVerwGE 42, 148 [567]]).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Die Klärung der für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfrage muß unmittelbar auf Grund der im angegriffenen Urteil enthaltenen Feststellungen möglich sein und darf nicht erst eine weitere Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache erfordern (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 2 B 50.76 -).
  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61

    Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 1 B 10.75

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Einhaltung gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats ferner anerkannt, daß die Ausländerbehörde in der Regel ihr Ermessen rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. September 1972 - BVerwG 1 C 20.71 -, vom 6. Februar 1973 - BVerwG 1 B 88.72 -, vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 13.12.1976 - 2 B 50.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich der Rechtsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
    Die Klärung der für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfrage muß unmittelbar auf Grund der im angegriffenen Urteil enthaltenen Feststellungen möglich sein und darf nicht erst eine weitere Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache erfordern (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [NJW 1961, 1229], vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 2 B 50.76 -).
  • BVerwG, 29.08.1972 - I B 51.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 06.02.1973 - I B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 25.01.1973 - I B 85.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 11.09.1972 - I C 20.71
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).

    Diese Frage entbehrt daher grundsätzlicher Bedeutung (Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

    Die Behörde hat über die Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwGE 38, 90; Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).

    Die Ermessensfreiheit kann aus Gründen des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]) und auf Grund des Sozialstaatsprinzips (BVerwGE 42, 148 [157]) eingeschränkt sein.

    Jedoch übt die Behörde ihr Ermessen in der Regel auch rechtmäßig aus, wenn sie dem aus einem Entwicklungsland zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländer nach abgeschlossener Ausbildung und einer zweckdienlichen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5]; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Enthält der Tatbestand eines Urteils Unklarheiten, kann gemäß § 119 Abs. 1 VwGO die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden; da diese Vorschrift auf Antrag eine Klarstellung des Tatbestandes ermöglicht, kann eine etwaige Unzulänglichkeit der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (BVerwG, Beschl. v. 09.03.1978 - BVerwG 1 B 38.78 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG I B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 83, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 93).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

    Die Ausländerbehörde hat vor allem das Rechtsstaatsprinzip und damit das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8] , vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9] mit weiteren Nachweisen) zu beachten.

    In der Regel beurteilt es sich nämlich ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes bzw. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ermessensfehlerhaft ist oder nicht (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 9]).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Die Revision kann aber nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zugelassen werden, wenn die Klärung der grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage unmittelbar auf Grund des angegriffenen Urteils möglich ist und nicht die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache voraussetzt (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - [Buchholz 427.3 § 359 LAG Nr. 120 = NJW 1961, 1229], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 = DVBl. 1978, 886]).
  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 B 57.87

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vertrauensschutz infolge

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß bei der Entscheidung über eine neue Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen ist, ob die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402, 24 § 2 AuslG Nr. 8; Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9; Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).

    Diese Frage entbehrt daher der grundsätzlichen Bedeutung (Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung

    Diese Tatsache mag zwar bei der Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen sein, schließt aber das behördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht aus (Beschlüsse vom 29. August 1972 - BVerwG 1 B 51.72 - [DÖV 1973, 414], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [BayVBl. 1978, 345]).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist außerdem geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) von Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet worden ist, entwicklungshilfepolitische Ziele des Staates berücksichtigen und ihnen regelmäßig Vorrang vor den privaten Belangen des Ausländers an einem über die Ausbildungszeit hinausgehenden Aufenthalt im Bundesgebiet einräumen darf (Beschlüsse vom 11. April 1975 - BVerwG 1 B 10.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 5; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 9 = DVBl. 1978, 886; vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 = DÖV 1979, 294; vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761 = InfAuslR 1980, 304).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 B 44.82

    Anforderungen an den Vetrauensschutz bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 66.90

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch

  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 CB 94.80

    Anordnung eines Halteverbots für einen bereits als Gehweg gekennzeichneten

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 131.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung

  • BVerwG, 11.04.1986 - 1 B 127.85

    Anspruch eines Ausländers auf Arbeitslosenhilfe - Geltendmachung von

  • BVerwG, 06.01.1986 - 1 B 137.85

    Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 27.09.1988 - 3 CB 23.88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der etwaigen Unrichtigkeit des

  • BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 B 69.85

    Aufenthaltsrecht für Ausländer mit Familienangehörigen im Bundesgebiet -

  • BVerwG, 15.10.1980 - 1 B 817.80

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Abschluss von zwei Ausbildungen in

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